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Hochzeitsversicherung

Sorgenfrei heiraten mit der HanseMerkur

Sie planen eine Hochzeit mit allem Drum und Dran? Das erfordert viel Arbeit und kostet eine Menge Geld. Mit der speziellen Hochzeitsversicherung der HanseMerkur sichern Sie Ihre Hochzeitsfeierlichkeiten finanziell ab.

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Welche Hochzeitsfeiern können Sie mit der Hochzeitsversicherung versichert werden?

Die Hochzeitsversicherung der HanseMerkur übernimmt den Ersatz der vom Hotel oder Restaurationsbetrieb vertraglich geschuldeten Arrangement-Kosten für den Ausfall der Feier, höchstens jedoch 25.000,- EUR.

Der Versicherungsschutz der Hochzeitsversicherung gilt in den folgenden Fällen:

Das sollten Sie außerdem wissen

Abschlussfrist: Die Hochzeitsversicherung ist sofort bei der Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzuschließen. Liegen zwischen der Buchung und Veranstaltungsbeginn weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.

Versicherungsschutz besteht erst nach Zahlung der Prämie, sofern die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt worden sind. Andernfalls besteht trotz Zahlung der Prämien kein Versicherungsschutz.

Geltungsbereich der Hochzeitsversicherung ist Deutschland.

Bei jedem Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt 250,- EUR.

Risikopersonen sind ausschließlich:

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